Art. 1 Name
Der Name der Gilde lautet “ I Wächter der Allianz I”.
Gegründet wurde die Gilde am xx.xx.xxxx
Zur Gildenführung gehören:
Gildenmeister – Tabul
Offiziere – Cryblau , Mustermann,XXXXXX,XXXXX
Art. 2 Zielsetzung
"I Wächter der Allianz I" ist eine freie Gemeinschaft von Spielern, die gemeinsam ihre Zeit in World of Warcraft verbringen. Und die Ziele sind Erfofg, .. ! auf ganzer Linie ! .. Wir machen es uns zur Aufgabe, mit gleich gesinnten Spielern in einer von Leistungszwängen freien Atmosphäre gemeinsam zu spielen und unseren Spaß zu haben bzw. dieses zu ermöglichen. Ferner bietet sich den Gildenmitgliedern damit eine Möglichkeit zu fachlichem Austausch und Erlangung von Hilfen sowie natürlich auch zu zwanglosen Gesprächen.
Art. 3 Mitgliedschaft
Neue und bestehende Mitglieder werden gebeten, sich im Mitgliederbereich der Homepage/Forum anzumelden. Angegebene E-Mailadressen werden nur Gildenintern verwendet, eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Sollte ein Adressenmissbrauch bestätigt werden, wird das betreffende Mitglied unverzüglich von der Gilde ausgeschlossen. Weitere Voraussetzung ist die Bereitschaft des Betreffenden, sich auch an den Aktivitäten unserer Gilde (und dem Forum) zu beteiligen. Der Antrag kann formlos durch anflüstern(Ansprechpartner Gildenführung), einer in-game(siehe Gildenführung) Post oder eine E-Mail an die Gildenoffiziere oder den Gildenmeister (Gildenführung) gestellt werden. Ein einzelnes Mitglied kann die Aufnahme der entsprechenden Person mit seiner Stimme verhindern, wenn ihm diese Person als problematisch bekannt ist (Cheater, Hacker,ungebührliches Verhalten, etc.). Die entsprechenden Tatsachen sind jedoch nicht nur vorzutragen, sondern stets auch zu belegen. Alle Mitglieder sind grundsätzlich gleichberechtigt. Niemand ist berechtigt, den anderen Mitgliedern Weisungen zu erteilen.
Art. 4 Beförderungen
Gildeninterne Beförderungen werden von der Gildenführung durchgeführt. ((Voraussetzung für eine Beförderung über den Rang Mitglied hinaus sind herausragende Leistungen, die Gilde betreffend.)) Diese können sowohl materiell als auch intellektuell erfolgen.
Art. 5 Verhaltensregeln
Abs. a Allgemeines Verhalten
Grundsätzlich macht die Gilde niemandem Vorschriften, wie Er/Sie sich zu verhalten hat. Es wird aber vorausgesetzt, dass sich jedes Mitglied innerhalb und außerhalb der Gilde angemessen verhält. Für das Fehlverhalten eines einzelnen Mitgliedes übernimmt die Gilde nicht die Verantwortung. Bei schwerwiegendem Fehlverhalten gegenüber der Gilde oder einzelnen Mitgliedern der Gilde kann dies im Zweifelsfalle zum Ausschluss aus der Gilde führen. Der Umgangston untereinander sei nach Möglichkeit freundlich und höflich, Streitereien sind nach Möglichkeit durch Schlichtung oder auch durch ein Duell beizulegen. Grobe und ernst gemeinte Beleidigungen und Obszönitäten sind unerwünscht, wobei natürlich hier nicht gemeint ist, Späße und scherzhafte Äußerungen zu verbieten. Wenn möglich, sollten sich die Mitglieder untereinander im Spiel unterstützen und schwächeren Hilfestellungen geben, wenn gewünscht.
Abs. b Ungebührliches Verhalten
Radikalismus, grobe Beleidigungen, abwerben von Gildenmembern und sonstiges die Menschenwürde verletzendes Verhalten sowohl gegenüber Mitgliedern als auch gegenüber Außenstehenden führen zur sofortigen Sanktionierung durch die Gildenführung. Dies kann gegebenenfalls auch einen Gildenausschluss beinhalten.
Art. 6 Meinungsäußerung
Allen Mitgliedern steht es frei, Verbesserungsvorschläge, Beschwerden, etc. dem Gildenmeister oder den Offizieren zukommen zu lassen.
Art. 7 Gildenbank
Die Gilde besitzt eine Gildenbank welche wir versuchen werden permanent erreichbar zu halten. Der Inhalt der Gildenbank und deren Vermögen wird werden durch freiwillige Spenden der Gildenmitglieder erwirtschaftet und steht grundsätzlich allen Mitgliedern zur Verfügung. Die Verwalter der Gildenbank entscheiden vor Ort über Entnahme und Verleih von Gold und Items und beachten dabei in wiefern der Konsument schon von der Bank bedacht wurde und / oder er anderweitig er für die Gilde oder die Bank tätig geworden ist. Des Weiteren werden die Bankverwalter oder die Gildenführung mit dem Bankvermögen zum Wohl der Gilde wirtschaften. Namentlich wichtige Rezepte oder Items kaufen die allen Mitgliedern zur Verfügung stehen.
Art. 8 Spielerweiterungen und Hilfsmittel
Die Gildenmitglieder sind gehalten, aktuelle Spielerweiterungen und Tools zu installieren und zu nutzen. Diese helfen das Gildenspiel zu vereinfachen und die Organisation zu erleichtern. Eine aktuelle Auswahl an Erweiterungen findet sich im Addonbereich des Forums. Der von der Gilde nutzbare Teamspeakserver kann auf unserer Homepage/Forum und ingame (gildeninfo) abgefragt werden. Die Verhaltensregeln finden auch ihre Anwendung auf Kommunikation mittels Teamspeak. Passwörter für Internes wie zB. den TS-Server werden in der “Gildeninfo” in-Game bekannt gemacht und sollten sorgfälltig behandelt werden!
Fassung vom 06.09.2008
* Änderungen können jederzeit eingeführt werden
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